digital marketing agency

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundsätzliches
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma vizible agency GmbH (im Folgenden vizible agency genannt).

1 Geltung der AGB
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern und der vizible agency gelten diese AGB, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers sind nicht anwendbar.

2 Präsentationen
Jegliche Verwendung der von der vizible agency mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.) sowie diesen zugrunde liegenden Ideen, seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der vizible agency. Die vizible agency kann ein Präsentationshonorar in Rechnung stellen, welches auch geschuldet ist, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten, Leistungen und Ideen der vizible agency.

3 Offerten und Auftragserteilung
3.1 Offerten, die von der vizible agency unterbreitet werden, sind erst nach beidseitiger Unterzeichnung verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt können Offerten von der vizible agency jederzeit angepasst oder zurückgezogen werden.
3.2 Die vizible agency ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen
oder Dritte beizuziehen.

4 Abwicklung von Aufträgen
4.1 Die von der vizible agency übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-illustrationen usw.), die die vizible agency erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der vizible agency. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist das Beratungsunternehmen nicht verpflichtet.

5 Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Das Honorar für die von vizible agency erbrachten Leistungen berechnet sich grundsätzlich nach Stundenaufwand, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
5.2 Vereinbarte Honorare oder Pauschalpreise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt, sofern anwendbar. Die vizible agency behält sich vor, neben dem vereinbarten Stundenhonorar bzw. Pauschalpreis geschäftsmässig begründete Spesen und Auslagen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen gegen Vorlage einer Quittung.
5.3 Die von der vizible agency an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung fällig.
5.4 Die vizible agency ist berechtigt, Zwischenabrechnungen und/oder Vorschussrechnungen zu erstellen.
5.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält die vizible agency sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen, Gegenständen und sonstigen Rechten vor. Rechte an Leistungen der vizible agency, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über. Bei Zahlungsverzug behält sich die vizible agency vor, die Beratungsleistung auszusetzen.

6 Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen bleiben ungeachtet deren Schutzfähigkeit bei der vizible agency. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die vizible agency dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

7 Mitwirkung des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:

  • Zugänglichmachen sämtlicher für das Projekt relevanter Daten (Text, Bild, Dokumente etc.) bzw. Erteilen der Zugriffsberechtigung zu relevanten Daten und Plattformen
  • Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen und Telefonaten

7.2 Die unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers kann zu Mehraufwand und somit Mehrkosten bei der vizible agency zu Lasten des Auftraggebers führen, was dem Auftraggeber bewusst ist und er akzeptiert. Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber
eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann die vizible agency für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung – nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger Ersatz Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

8 Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Verträge, welche mit der vizible agency abgeschlossen werden, beträgt 3 Monate per Monatsende, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird.

9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Die Haftung der vizible agency für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (Art. 100 OR).
9.2 Die vizible agency ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Die Haftung für Schäden, welche die Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, wird vollständig ausgeschlossen (Art. 101 OR).
9.3 Die vizible agency ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bis zur Höhe von 1 Million CHF je Schadensfall versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
9.4 In jedem Falle ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den der vizible agency damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.

10 Geheimhaltung

10.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur streng vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen und Vorgänge, welche ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung gegenseitig zur Kenntnis gelangt sind.
10.2 Die vizible agency darf nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers, dessen Logo und Name für eigene Werbezwecke verwenden und als Referenz angeben.

11 Datensicherung und Datenschutz

11.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch die vizible agency und dessen Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.
11.2 Die vizible agency kann zur Abwicklung der Geschäftstätigkeit und zu den in diesen AGB genannten Zwecken Daten der Auftraggeber sowie der entsprechenden Kontaktpersonen etwa Namen, Adressen und weitere Kontaktdaten sowie Daten zur Tätigkeit der Auftraggeber erheben, speichern und bearbeiten und diese auch zu Marketingzwecken verwenden.

12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen der vizible agency und dem Auftraggeber ist Reinach BL.
12.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der vizible agency und dem Auftraggeber sowie alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dieser unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des IPRG sowie internationaler Übereinkommen, insb. des
Wiener Kaufrechts.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.2 Die vizible agency kann diese AGB unter Berücksichtigung von Treu und Glauben jederzeit ändern, es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

vizible agency GmbH, Stand April 2023